In den Bündner Bergen
kamen in einer Lawine mehrere Menschen ums Leben. Der verantwortliche
Tourenführer wurde von der Lawine nicht erfasst.
Die Staatsanwaltschaft Graubünden untersuchte den Fall
und kam zum Schluss, dass dem Tourenführer kein fehlerhaftes Verhalten
vorgeworfen werden kann. Die Untersuchung wurde eingestellt.
Jetzt haben die Angehörigen der Opfer vor Gericht eine
erneute Aufnahme des Verfahrens erwirkt.
Was können die Gründe dafür sein:
-
Erhoffen sie sich finanzielle Entschädigungen vom
Tourenführer?
-
Wollen Sie den Tod ihrer Angehörigen sühnen und
erhoffen sich Gerechtigkeit durch die Verurteilung des Tourenführers?
Losgelöst vom geschilderten Fall kommt es immer wieder
vor, dass sich Menschen von einem Gerichtsurteil finanzielle und moralische Gerechtigkeit
erhoffen. Nun sagt aber eine alte Juristenweisheit, dass Recht und Gerechtigkeit
zwei verschiedene Paar Schuhe seien.
Rechtlich können verschiedene Situationen eintreffen. Dabei
ist eine Verurteilung der Verantwortlichen nur eine. Genauso gut kann das Verfahren
erneut eingestellt werden, es werden Verfahrensmängel festgestellt oder das Verfahren ist verjährt. Sollte es aber trotzdem zu einem Gerichtsverfahren kommen, ist
die Wahrscheinlichkeit hoch, dass der Schuldige freigesprochen wird.
Sogar wenn jemand schuldig gesprochen und zu einer
Entschädigungszahlung verurteilt wird, ist es in vielen Fällen so, dass diese Zahlungen
einfach nicht geleistet werden. Dann müssen neue Prozesse angestrengt werden.
Macht die verurteilte Firma oder Privatperson Konkurs, so nützt aber sogar das
nichts. Glück hat man, wenn eine Versicherung für die Zahlung aufkommt.
Neben (oder zusätzlich zu) der Verurteilung könnte nun aber auch Versöhnung das Ziel eines
Trauerprozesses sein - Versöhnung mit dem Schicksal und mit und für die Person,
welche die Verantwortung getragen hat.
Für einen solchen Prozess gibt es die Mediation. Hier ist es möglich die
Emotionen einzubringen und Trauer gemeinsam zu leben, aber auch zu überwinden -
die Angehörigen der Opfer gemeinsam mit den Verantwortlichen. Denn Opfer sind
alle, die Verstorbenen, deren Angehörige und die Verantwortlichen der Tour.
In der Mediation steht nicht die Schuldfrage im
Mittelpunkt, sondern die Versöhnung.
Denn das Schicksal hat unser Leben in der Hand – und das
Schicksal schert sich nicht um Gerechtigkeit.
www.werkraum-mediation.ch
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